In der letzten Woche wurden dem Zentralverband des Tankstellengewerbes (ZTG) von mehreren Mitgliedern Vertragsnachträge der Enilive Deutschland vorgelegt. Alle anfragenden Mitglieder waren schon deswegen verunsichert, weil sie die Zustimmung zu den jeweiligen Themen (ZAG, Kundenbindung und c-Store-Manager) bereits durch ihre Unterschrift unter den im letzten Jahr erneuerten Tankstellenvertrag erteilt hatten. Der Vertrag war bekanntlich nach der erfolgreichen Einigung in unserem Verbands-AGB-Klageverfahren gegen Enilive in vielen Punkten geändert worden. Tatsächlich trifft die Aussage in den Nachträgen, die abzugebenden Erklärungen seien inhaltlich identisch mit der entsprechenden Regelung im Service-Stationsvertrag, auch zu.
Der ZTG hat sich daraufhin mit der Rechtsabteilung der Enilive in Verbindung gesetzt und um eine Erklärung für den Wunsch nach erneuten Unterschriften gebeten. Die gegebene Erklärung ist so simpel und einleuchtend, dass man sich schon fragen muss, warum sie der Enilive-Außendienst den Partnern nicht selbst mitgeliefert hat (jedenfalls in den uns bekannten Fällen): Die Unterschriften unter diese drei Einwilligungserklärungen müssen von Enilive im Zweifel gegenüber Dritten (beispielsweise Zahlungsdienstleister oder Marktforschern) nachgewiesen werden können. Der elektronisch mit DocuSign unterzeichnete Tankstellenvertrag, in dem die Partner bereits ihre Einwilligung gegeben hatten, enthält jedoch nur ein einziges Unterschriftsfeld. Um zu vermeiden, dass an Dritte der gesamte Tankstellenvertrag weitergegeben werden müsste, sind separate Unterschriften unter diese Nachträge notwendig.