Ab dem 1. Januar 2025 kommt die elektronische Rechnung (E-Rechnung). Das ist für viele Handwerksbetriebe und auch Kfz-Unternehmen keine Routine. Denn: PDF-Rechnungen gelten nicht als E-Rechnungen! E-Rechnungen müssen in einem strukturierten, elektronischen Format erstellt sein, das eine automatisierte elektronische Verarbeitung ermöglicht (Beispiel: sog. X-Rechnungen oder ZUGFeRD-Rechnungen).
Seminar exklusiv für Innungsmitglieder am 11. Juli 2024
Es ist uns gelungen, die Expertin Karin Sterz von der DATEV eG für ein Seminar nur für Kfz-Betriebe zu gewinnen. Am
Donnerstag, 11. Juli 2024 von 10.00 – 11.30 Uhr
bieten wir exklusiv für Innungsmitglieder ein kostenloses Online-Seminar zum Thema E-Rechnung an.
Bitte melden Sie sich über folgenden Link an: https://www.kfz-bw.de/e-rechnung. Es erfolgt keine Bestätigungsmail. Der Teilnahmelink wird am Vortag bis 16.00 Uhr verschickt. Sollte er nicht ankommen, prüfen Sie bitte zunächst Ihren Spam- bzw. Junk-Ordner. Aus technischen Gründen ist die Teilnehmerzahl auf 500 begrenzt. Deshalb bitten wir Sie, sich mit maximal zwei Personen pro Betrieb anzumelden und den Link im Übrigen nicht weiterzugeben, auch nicht hausintern.