In den letzten Wochen und Monaten haben sich die Nachrichten über Naturkatastrophen wie sturzflutartige Regenfälle und Hochwasser an Flüssen gehäuft. Diese Ereignisse bedeuten auch für alle betroffenen Unternehmen eine besondere Belastung mit zum Teil existenziellen Folgen – insbesondere auch für betroffene Kfz-Betriebe und deren Beschäftigte.
1. Arbeitsrechtliche Fragen
Nach den aktuellen Hochwasserkatastrophen stellen sich betroffenen Unternehmen (u.a. Kfz-Betrieben) bei den von derartigen Naturkatastrophen immer wieder Fragen, wie mit Freistellungs- und Vergütungsansprüchen von Arbeitnehmern umzugehen ist. Insbesondere gilt dies in den Fällen, bei denen der Arbeitnehmer im Katastrophenschutz tätig ist, oder bei der eigenen Immobilie Selbsthilfe leisten muss. Auch die Beantragung von Kurzarbeitergeld zur Reduzierung der Personalkosten sowie die Verteilung des Betriebs- und Wegerisikos spielen eine wichtige Rolle.
Diese wesentlichen arbeitsrechtlichen Aspekte, die für jeden Arbeitgeber angesichts der aktuellen Extremwetterereignisse relevant werden können, hat der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) in einem umfassenden und übersichtlichen Merkblatt zusammengestellt (ZDH-Praxis Arbeitsrecht „Arbeitsrechtliche Fragen bei Naturkatastrophen“), welches auf www.kfz-bw.de/monatsdienst heruntergeladen werden kann.
2. Steuerrechtliche Gesichtspunkte
Auch zu steuerrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit den Hochwasserkatastrophen hat der ZDH umfassende Informationen zusammengestellt: Zum einen auf seiner Internetseite (https://www.zdh.de/service/hochwasser-in-deutschland-informationen-fuer-handwerksbetriebe/ und zum anderen in einem aktualisierten und neu veröffentlichten Merkblatt „Leitfaden – Steuerliche Erleichterungen bei (Umwelt)Katastrophen“, welches ebenfalls auf www.kfz-bw.de/monatsdienst heruntergeladen werden kann.
Die vom Hochwasser besonders betroffenen Bundesländer (Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz und Saarland) haben zudem über ihre Finanzministerien auch sog. Katastrophenerlasse veröffentlicht, die über Maßnahmen und Informationen der jeweiligen Finanzverwaltungen berichten. Dabei erfolgt bei regional begrenzten Katastrophen immer eine Abstimmung zwischen den betroffenen Länderfinanzministerien und dem Bundesfinanzministerium. Die anderen Länderfinanzministerien werden zudem informiert. Der Inhalt des genannten aktuellen Erlasses kann über folgenden Link abgerufen werden:
Baden-Württemberg:https://fm.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-fm/intern/Dateien_Downloads/Steuern/240604_Katastrophenerlass-BW.pdf