Im Februar hatten wir über den von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) veröffentlichten Fragen-Antworten-Katalog (FAQ) informiert. Darin sind die wichtigsten Fragen und Antworten für Arbeitgeber zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) zusammengefasst. Der FAQ wurde nunmehr noch einmal aktualisiert und beinhaltet einige seitdem aufgetauchte Fragen und Antworten. Bei der Aktualisierung wurden unter anderem die zwischenzeitlich vom Bundesarbeitsministerium genehmigten „Gemeinsamen Grundsätze für die Meldung von Arbeitsunfähigkeitszeiten im Rahmen des Datenaustausches (eAU – §109 Abs.1 SGB IV i.V.m. §125 Abs. 5 SGB IV)“ berücksichtigt sowie die Verpflichtung der Vertragsärzte zur Nutzung des eAU-Verfahrens gemäß Bundesmantelvertrag Ärzte seit dem 1. Juli 2022 eingearbeitet. Der aktualisierte FAQ kann auf www.kfz-bw.de unter Mitglieder / Unser Service für Mitglieder / Downloads / Monatsdienst heruntergeladen werden.
Sehr interessant für viele noch nicht mit dem neuen Verfahren vertraute Betriebe ist außerdem ein Kurzvideo des AOK Bundesverbandes, in dem das eAU-Verfahren für Arbeitgeber anschaulich erklärt wird.
(235-03/Julia Cabanis)