In einem aktuellen Urteil hat das Bundesarbeitsgericht (BAG, Az.: 6 AZR 497/21) zur Frage, ob der Insolvenzverwalter auch einen Anspruch auf Rückzahlung des Mindestlohns hat, sinngemäß folgendes entschieden:
Der insolvenzrechtliche Rückgewähranspruch bezieht sich uneingeschränkt auch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Der Insolvenzverwalter ist im Insolvenzfall des Arbeitgebers berechtigt, das zu bestimmten Zeitpunkten ausbezahlte Arbeitsentgelt zu Gunsten der Insolvenzmasse zurückzufordern, um eine gemeinschaftlichen Befriedigung der Insolvenzgläubiger zu erzielen. Dieses Recht umfasst das gesamte Arbeitsentgelt und damit auch den gesetzlichen Mindestlohn.
(220-43/Julia Cabanis)