Wie bereits den Medien zu entnehmen war, richtet die Bundesregierung die Förderung von Elektrofahrzeugen neu aus. Unser Verband hatte sich zu den Regierungsplänen am 27. Juli in den heute-Sendungen des ZDF um 17.00 und 19.00 Uhr geäußert (ZDF heute Sendung vom 27.07.2022 – ZDFheute; ab Minute 11.15). Zu Wort kamen dabei auch Bundesfinanzminister Christian Lindner und das Fraunhofer IAO.
Wir hatten den Redakteur insbesondere auf die Notwendigkeit der Verlässlichkeit einer Förderung hingewiesen, indem aus unserer Sicht das Bestell- und nicht das Zulassungsdatum für eine Förderung maßgeblich sein muss; diesen Aspekt hat er am Ende des Beitrags aufgegriffen. So könnte aus unserer Sicht die Kaufzurückhaltung insbesondere der Privatkunden durchbrochen werden. In diesem Sinne hatten in den letzten Monaten auch ZDK, VDA und VDIK bei der Bundespolitik eingesetzt.
Zu den Regierungsplänen:
Ab dem 1. Januar 2023 soll sich die Förderung für elektrische Fahrzeuge nur noch auf Kraftfahrzeuge konzentrieren, die „nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben“.
• Das heißt konkret, dass die Förderung – der sogenannte Umweltbonus – ab 1. Januar 2023 auf batterie- und brennstoffzellenbetriebene Fahrzeuge beschränkt wird.
• Das bedeutet ferner, dass die Förderung für Plugin-Hybride bereits Ende 2022 ausläuft.
Konkret wird der Kauf von reinen Elektroautos (batterie- oder brennstoffzellenbetrieben) ab Januar 2023 je nach Kaufpreis, mit 3.000 bis 4.500 Euro bezuschusst. Ab dem 1. September 2023 wird der Kreis der Antragsberechtigten zudem auf Privatpersonen begrenzt. Für E-Autos über 45.000 Euro Nettolistenpreis entfällt der Umweltbonus ab dem 1. Januar 2024 vollständig.
Die Eckpunkte im Detail:
1. Förderung ab dem 1. Januar 2023
• Die Förderung von Plug-In-Hybridfahrzeugen wird nur noch bis zum 31. Dezember 2022 in der aktuellen Form weitergeführt. Ab 1. Januar 2023 erhalten Plug-In-Hybridfahrzeuge keine Förderung mehr durch den Umweltbonus.
• Ab dem 1. Januar 2023 beträgt der Bundesanteil der Förderung für batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge
o mit Nettolistenpreis bis zu 40.000 Euro: 4.500 Euro;
o mit Nettolistenpreis zwischen 40.000 Euro und bis zu 65.000 Euro: 3.000 Euro.
• Der Kreis der Antragsberechtigten ändert sich bis 30. August 2023 nicht.
2. Förderung ab dem 1. September 2023
• Die Förderung wird auf Privatpersonen beschränkt; eine Ausweitung auch auf Kleingewerbetreibende und gemeinnützige Organisationen wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) derzeit noch geprüft.
• Ansonsten bleiben die Förderkonditionen aus Punkt 1. unverändert
•
3. Förderung ab dem 1. Januar 2024
• Ab dem 1. Januar 2024 beträgt der Bundesanteil der Förderung für batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge mit Nettolistenpreis bis zu 45.000 Euro: 3.000 Euro.
• Fahrzeuge mit höherem Nettolistenpreis erhalten keine Förderung mehr.
• Der Kreis der Antragsberechtigten bleibt auf Privatpersonen beschränkt.
Bei den genannten Fördersätzen handelt es sich jeweils um den Bundesanteil der Umweltbonus-Förderung inklusive der Innovationsprämie. Der Anteil der Hersteller soll, wie seit Einführung der Innovationsprämie, auch zukünftig 50 Prozent der Gesamt-Bundesförderung betragen und bei der Bestimmung der Gesamtförderung noch hinzukommen. Hierzu sei das BMWK mit den Herstellern im Austausch.
Achtung:
• Maßgeblich für die Förderung soll Stand jetzt auch zukünftig leider das Datum des Förderantrags bleiben, der die Fahrzeugzulassung voraussetzt.
• Die Mittel für den Umweltbonus werden im Klima- und Transformationsfonds (KTF) bereitgestellt. Wenn die Mittel ausgeschöpft sind, endet die Förderung mit dem Umweltbonus!
Offen bleibt in diesem Zusammenhang – der für viele Kunden/Händler wichtige Part – wie groß der Fördertopf tatsächlich ist.
• Das „Handelsblatt“ hatte von 2,5 Milliarden Euro geschrieben.
• In einem Bericht von „tagesschau.de“ heißt es aber, dass laut Regierungskreisen insgesamt 3,4 Milliarden Euro zur Verfügung stehen – konkret 2,1 Milliarden Euro für das Jahr 2023 und 1,3 Milliarden Euro für 2024.
Offen ist ebenso, wie es mit der Förderung von Gebrauchtfahrzeugen weitergeht. Hierzu ist in den bisher veröffentlichen Statements nichts zu lesen.
Die nun beschlossenen Eckpunkte werden zeitnah in einer Neufassung der Förderrichtlinie zum Umweltbonus umgesetzt, nachdem sie von der Europäischen Kommission auf ihre Beihilferelevanz hin geprüft wurden. Wir werden die Landesregierung auffordern, sich beim Bund für eine praxistaugliche Gestaltung einzusetzen.
Bewertung:
• Grundsätzlich positiv ist zunächst, dass die Förderung, wenn auch in „abgespeckter“ Form, in den Jahren 2023 und 2024 weitergeht.
Zu kritisieren ist, dass Plug in-Hybride und nicht private Käufer von der Förderung ausgeschlossen werden.
• Die Förderung bleibt angesichts langer Lieferzeiten durch die Maßgeblichkeit des Zulassungs- statt des Bestelldatums und verstärkt durch die Deckelung des Fördertopfes in vielen Fällen allerdings ein reines Glücksspiel für Autokäufer und Händler. So schafft man keine Verlässlichkeit, sondern weitere Verunsicherung bei Käufern und Verkäufern.
• Das BMWK argumentiert, eine Umstellung des Verfahrens auf das Bestelldatum sei für die Verwaltung zu aufwändig.
Aber: Wer auf die Zuschüsse angewiesen ist und nicht weiß, ob er nach zwölf oder 18 Monaten Lieferzeit eine Prämie erhält, kauft dann im Zweifel günstigere Verbrenner. Die Verbreitung der Elektromobilität wird damit massiv behindert.
• Die Inanspruchnahme der Prämie dürfte künftig überwiegend auf Personen beschränkt sein, die unabhängig von der Förderung ein E-Auto kaufen – es wird bei diesen also kein Kaufanreiz mehr geweckt, sondern es werden reine Mitnahmeeffekte bedient. Das Ziel der Förderung wird durch die Ausgestaltung damit nicht erreicht.
• Das dürfte für einen Knick in der Zulassungsstatistik der E-Fahrzeuge sorgen und ist ein verheerendes Signal der Politik. Behördliche Bequemlichkeit geht in Deutschland offenbar vor Klimaschutz und wirtschaftspolitischen Notwendigkeiten.
(034-17/Carsten Beuß)