Ab dem 2. August versendet die L-Bank die Rückforderungsbescheide für die Corona-Soforthilfe. Dieses Unterstützungsprogramm stand Betrieben mit Liquiditätsengpässen im ersten Lockdown von Ende März bis Mai 2020 offen.
Alle Betriebe, die im Rückmeldeverfahren Ende 2021 / Anfang 2022 angegeben hatten, dass sie im Frühjahr 2020 zu viel Soforthilfe erhalten hatten, bekommen Post von der L-Bank, in der die Bank um Erstattung des Betrags bittet. Die Terminierung mitten in der Urlaubszeit sei äußerst unglücklich gewählt, kritisiert der Baden-Württembergische Handwerkstag. Die Betriebe sollten nach dem Urlaub ihre Post aufmerksam durchsehen.
Bis zum 30. Juni 2023 haben Betriebe Zeit, den genannten Betrag zurückzuzahlen. Wer fristgerecht zurückzahlt, muss keine Zinsen zahlen. Dennoch soll kein Betrieb in seiner Existenz gefährdet werden. Wer im Frühjahr 2023 absehen kann, dass ihn die Rückzahlung in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten bringt, kann ab April 2023 individuell eine Stundung mit oder ohne Ratenzahlung mit der L-Bank vereinbaren. Hierzu wird die L-Bank im Frühjahr Formulare bereitstellen.
Bei Fragen können sich die Betriebe direkt an die L-Bank wenden. Die Kontaktdaten sind im Anschreiben an die Betriebe genannt. Alternativ stehen im Laufe der Woche unter www.l-bank.de/rueckzahlungen mehr Informationen zur Verfügung.
(220-41/Carsten Beuß)