Neue Kraftfahrzeuge, die bis einschließlich 30. Juni 2022 ausgezeichnet wurden (zu erkennen am Ausstellungsdatum des Labels), können bis zum 30. September 2022 das „alte“ Label mit den „alten“ Kraftstoffpreisen behalten; erst ab dem 1. Oktober 2022 müssen diese Fahrzeuge mit einem neuen Label versehen werden, welches die dann aktuellen Kraftstoffpreise ausweisen muss.
Neue Kraftfahrzeuge, die nach dem 30. Juni 2022 ausgezeichnet werden, müssen bereits die neuen Kraftstoffpreise enthalten. Die Bekanntmachung des Bundeswirtschaftsministeriums zu den Preisen kann auf www.kfz-bw.de unter Mitglieder / Unser Service für Mitglieder / Downloads / Monatsdienst heruntergeladen werden.
Zur Erinnerung:
Die Preise für Kraftstoff und anderer Energieträger werden benötigt, um die erforderlichen Energieträgerkosten bei einer Laufleistung von 20.000 Kilometern zu berechnen. Die konkreten Kosten des Kraftstoffs, die aus der Bekanntmachung zu entnehmen sind sowie die daraus errechneten Kraftstoffkosten sind im untersten Feld des Pkw-Labels, welches sich unmittelbar am oder im Fahrzeug zu befinden hat, einzutragen.
Auch wenn immer weniger neue Pkw noch NEFZ-Werte haben, ist die Verwendung des bunten Pkw-Labels weiterhin vorgeschrieben und wird nicht zuletzt durch die DUH kontrolliert. Es ist so weit auszufüllen, soweit Daten vorhanden sind. Für die Felder, die für die Verbrauchsangaben und die Effizienzklasse vorgesehen sind, sind bei neu homologierten Fahrzeugen diese Werte in der Regel nicht mehr vorhanden; hier empfiehlt sich, auf dem Label in den dortigen Feldern ein „nicht vorhanden“ einzutragen und gleichzeitig die vom Bundeswirtschaftsministerium am 29. Dezember 2020 unverbindlich empfohlenen Label zusätzlich zu verwenden.
(288-00/Julia Cabanis)