Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. (ZDK) fordert die fortlaufende Sicherstellung eines wettbewerbsfähigen Kfz-Anschlussmarktes in der EU zum Nutzen der Verbraucher. Dazu muss die Europäische Kommission die Bedeutung eines effektiven Zugangs zu wesentlichen Inputs für Aftermarket-Betreiber wie Werkzeuge, Schulungen, technische Informationen und fahrzeuggenerierte Daten hervorheben.
1. Die sektorspezifischen Wettbewerbsregeln der GVO sind für die Funktionsfähigkeit und den Wettbewerb auf den Kfz-Anschlussmärkten von wesentlicher Bedeutung. Diese Regeln werden als wertvolle Instrumente zur Förderung des Wettbewerbs, der Wahlmöglichkeiten der Verbraucher und der Erschwinglichkeit der Nachmarktversorgung angesehen.
2. Der ZDK betont die Notwendigkeit von Klarheit, Orientierung und Flexibilität in den Regeln, um sich an Marktentwicklungen anzupassen und gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Teilnehmer im Kfz-Gewerbe zu gewährleisten.
3. Die Integration der Digitalisierung in die Kfz-GVO ist entscheidend für die Regulierung des dynamischen und technologisch fortschreitenden Automobilsektors. Digitale Entwicklungen bieten Vorteile in Bezug auf Transparenz, Effizienz, Datenzugriff und die Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen.
Fazit:
• Die Regeln der Kfz-GVO fördern den Wettbewerb, die Wahlmöglichkeiten der Verbraucher und die Erschwinglichkeit des Ersatzteilmarktes.
• Die Leitlinien befassen sich auch mit den Garantiebedingungen und dem Zugang zu wesentlichen Betriebsmitteln und betonen die Notwendigkeit eines effektiven und angemessenen Zugangs für die Akteure des Anschlussmarktes.
• Die GVO spielt damit eine zentrale Rolle bei der Aufrechterhaltung eines wettbewerbsfähigen, verbraucherfreundlichen und innovativen Kraftfahrzeuggewerbes in der EU. Die Regelungen tragen zu einem ausgewogenen Marktumfeld bei, von dem sowohl die Akteure der Branche als auch die Verbraucher profitieren.
• Die Europäische Kommission sollte diese Vorschriften deshalb auch über das Jahr 2028 hinaus aktualisieren und in einigen Punkten aktuellen technischen Entwicklungen anpassen, um ein wettbewerbsfähiges Ökosystem des Anschlussmarktes zu erhalten und eine erschwingliche Mobilität für die Bürger und Unternehmen in der EU zu gewährleisten.