Aufgrund zahlreicher Nachfragen zur letztmaligen Auszahlungsmöglichkeit der Inflationsausgleichsprämie möchten wir darauf hinweisen, dass die Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie spätestens im Dezember 2024 erfolgen muss, um steuer- und sozialabgabenfrei zu sein, da insoweit das Zuflussprinzip gilt. Geht die Prämienzahlung hingegen erst im Januar 2025 auf dem Konto des Mitarbeiters ein, so greift die Steuerbefreiung nicht mehr. Die Prämie ist dann lohnsteuer- und sozialversicherungsbeitragspflichtig.
Einzelheiten dazu können Sie auch den FAQ´s zur Inflationsausgleichsprämie (Bundesfinanz-ministerium – FAQ zur Inflationsausgleichsprämie nach § 3 Nummer 11c Einkommensteuergesetz) oder der Homepage des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (Inflationsausgleichsprämie | ZDH) entnehmen.