Erwerb und Konsum von Cannabis sind seit dem 1. April 2024 unter bestimmten Voraussetzungen straffrei. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hatte sich schon während des Gesetzgebungsverfahrens klar positioniert: „Cannabis hat am Arbeitsplatz nichts zu suchen. Drogen schaden der Aufmerksamkeit oder fördern leichtsinniges Verhalten. Wer bei der Arbeit nicht nüchtern ist, gefährdet daher sich selbst und die Kolleginnen und Kollegen.“
Für Arbeitnehmer hat die DUGV bereits vor einigen Wochen einen Infoflyer „Cannabis? Nicht am Arbeitsplatz!“ herausgegeben. In 5 Fragen und Antworten zu Cannabis am Arbeitsplatz werden die wesentlichen Punkte für die Arbeitswelt und den Arbeitsschutz behandelt. Ein Ausdruck und Aushang am „Schwarzen Brett“ für die Mitarbeiter kann sicherlich nicht schaden.
Wesentlich umfangreicher und eher an Arbeitgeber gerichtet ist eine neue Ausgabe der DGUV-Publikationsreihe Fachbereich AKTUELL. Die Publikation (FBGiB-005) beantwortet Fragen zur Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, die sich nach der Cannabislegalisierung stellen, z.B., wie sich regelmäßiger Cannabiskonsum der Beschäftigten erkennen lässt und wie sich dieser auf die Arbeitswelt auswirkt. Es wird auch dargestellt, inwieweit Drogentests am Arbeitsplatz zulässig sind und welche präventiven Maßnahmen der Arbeitgeber gegen den Cannabiskonsum im Betrieb ergreifen kann.