Seit der Veröffentlichung der neuen Preisliste für Kraftstoffe und andere Energieträger standen manche Händler vor dem Problem, das das Fahrzeug, das sie auszeichnen wollten, ihre WLTP-Prüfung mit der Treibstoffsorte „Super Plus“ absolviert haben bzw. nur die Treibstoffsorte „Super Plus“ vom Hersteller freigegeben ist. In der neuen Preisliste fehlen jedoch gänzlich Preise und die Nennung der Treibstoffsorte „Super Plus“.
Die Lösung für dieses Dilemma hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz in der Veröffentlichung der neuen Preisliste in deren Absatz 3 selbst geliefert. Dort heißt es wie folgt:
„Sofern in untenstehender Tabelle für einen bestimmten Kraftstoff oder einen anderen Energieträger keine Preisangabe erfolgt, ist ein marktgängiger Preis nicht ermittelbar. Damit entfällt für diesen Energieträger die Ausweisung der Energiekosten im Sinne des § 3 Absatz 1 Nummer 1 in Verbindung mit Anlage 1 Teil I Nummer 8 der Pkw-EnVKV.“
Fazit:
Im Label sind keine Angaben im vierten Kasten zu den Energiekosten aufzunehmen, wenn insbesondere der Hersteller das entsprechende Fahrzeuge nur mit der Treibstoffsorte „Super Plus“ freigegeben hat.