Dem Tübinger Vorbild folgend, planen weitere Städte die Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer. Zur Erinnerung:
Seit Januar 2022 gilt in Tübingen materialunabhängig eine Steuer auf Einwegverpackungen. Damit sollen Einnahmen für den städtischen Haushalt erzielt, die Verunreinigung des Stadtbilds durch im öffentlichen Raum entsorgte Verpackungen verringert und ein Anreiz zur Verwendung von Mehrwegsystemen gesetzt werden. Besteuert werden Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck, „sofern Speisen und Getränke darin bzw. damit für den unmittelbaren Verzehr an Ort und Stelle oder als mitnehmbares take-away-Gericht oder -Getränk verkauft werden“. Die Steuer beträgt für jede Einwegverpackung 0,50 Euro, für jedes Einwegbesteck(-set) 0,20 Euro. Der Steuersatz pro Einzelmahlzeit ist auf maximal 1,50 Euro begrenzt. Diese Verpackungsteuer bedeutet für die Tübinger Tankstellen (natürlich auch für viele andere Gewerbetreibende) einen echten Wettbewerbsnachteil. Außerdem ist der bürokratische Aufwand hoch. So muss die Steuer in der Regel vierteljährlich im Voraus abgeführt werden und zu viel bzw. zu wenig entrichtete Vorauszahlungen werden nach Bearbeitung der jährlichen Steuererklärung erstattet bzw. nachgefordert.
Nun hat auch der Konstanzer Gemeinderat beschlossen, zum Jahreswechsel 2025 eine ähnliche Steuer einzuführen. Zahlreiche weitere Städte planen ebenfalls die Einführung einer Verpackungsteuer, noch mehr beschäftigen sich bereits mit dem Thema und warten nur das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht ab. Die betroffene Tübinger McDonalds-Filiale wehrt sich aktuell gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das die Satzung der Stadt Tübingen über die Erhebung einer kommunalen Einweg-Verpackungsteuer grundsätzlich für rechtmäßig erklärt hat.
In geeigneten Fällen ist die Idee, auf Mehrweggeschirr umzustellen, sicherlich nicht falsch. Es hat jedoch nicht jede Verkaufsstelle die Möglichkeit, das Geschirr auch vor Ort zu spülen.
Zudem wird die Verwendung von Mehrweggeschirr an Tankstellen schwierig, wenn nicht direkt vor Ort verzehrt wird, sondern das Ganze „to go“ stattfindet. Man wird wohl – außer einigen Stammgästen – kaum einen Kunden finden, der an die Tankstelle zurückfährt, um seinen Kaffeebecher wieder abzugeben, den er für die Fahrt mitgenommen hat. Das lässt sich selbst dann nicht lösen, wenn in einer Stadt alle dasselbe Mehrwegsystem nutzen und man überall die Möglichkeit der Rückgabe hätte – denn dann müsste es ein bundeseinheitliches System geben.
Bewertung: Derartige kommunale Insellösungen sorgen für Wettbewerbsungleichheit zwischen Städten und Kreisen. Wir sind nicht gegen Umweltschutz, aber der Gesetzgeber ist nun gefordert, für einheitliche und unbürokratische Lösungen zu sorgen. Insellösungen lehnen wir ab!