Die seinerzeit mit den Spitzenverbänden von VDA und VDIK inhaltlich abgestimmten Formulare zur Sachmangelhaftung sollen dem stationären Handel die Umsetzung der seit 2022 geltenden Anforderungen in der Praxis erleichtern. Sie stehen dem Handel nunmehr auch in einer digital ausfüllbaren Version zur Verfügung und können auf www.kfz-bw.de/monatsdienst heruntergeladen werden. Inhaltliche Änderungen wurden nicht vorgenommen. Betroffene Formulare:
• Dokumentation der Erfüllung der vorvertraglichen Informationspflichten beim Verkauf von Fahrzeugen oder Teilen / Zubehör.
• Vereinbarung mit einem Verbraucher über Abweichungen der Kaufsache von einzelnen objektiven Anforderungen.
• Vereinbarung mit einem Verbraucher über eine Verkürzung der Verjährungsfrist beim Verkauf von Gebrauchtwagen oder gebrauchten Ersatzteilen / Zubehör, die keine digitalen Produkte im Sinne des § 327 und § 327a BGB sind.
• Vereinbarung mit einem Verbraucher über einen Ausschluss der gesetzlichen Aktualisierungspflicht beim Verkauf von „Sachen mit digitalen Elementen“ oder „digitalen Produkten“.
• Information des Verbrauchers über die Rechtsfolgen einer unterlassenen oder unsachgemäßen Installation bereitgestellter Aktualisierungen für beim Verkäufer erworbene Waren mit digitalen Elementen oder digitale Produkte.