Die CoronaVO Einreise-Quarantäne wurde zum 29. August 2020 neu gefasst und heißt jetzt „Einreise, Quarantäne und Testpflicht“. Zu finden ist sie unter dem Link: https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/200824_SM_CoronaVO_EQT.pdf
Hier die wichtigsten Änderungen:
– Einführung von Begriffsbestimmungen für „Risikogebiet“ und „ärztliches Zeugnis“ in Anlehnung an die Bundes-Testpflicht-Verordnung des Bundes; demnach ist für die Einstufung als Risikogebiet jetzt nicht mehr die Einstufung des Sozialministeriums Baden-Württemberg maßgeblich, sondern die des Robert-Koch-Instituts (RKI).
– Begründung der Vorlagepflicht des ärztlichen Zeugnisses für Einreisende aus Risikogebieten. Dadurch wird die Testpflicht für Einreisende aus Risikogebieten verbindlich festgeschrieben (§ 2).
– Gleiche Ausnahmen von der Testpflicht und der Pflicht zur Quarantäne.
– Streichung von § 2 Absatz 1 Ziffer 4, der Ausnahmeregelung der Quarantänepflicht für Schülerinnen und Schüler.
– Anpassung der entsprechenden Ordnungswidrigkeitenregelungen (§ 6).
– Die Verordnung tritt jetzt gemeinsam mit der Corona-Verordnung des Landes außer Kraft (§ 7).
(LV 141-45/Carsten Beuß)