Die Landesregierung hat eine neue Corona-Verordnung veröffentlicht, die am 6. August 2020 in Kraft getreten ist. Wesentliche inhaltliche Änderungen im Vergleich zur bisherigen Regelung gibt es nicht.
Wichtig sind jedoch folgende Anpassungen:
– Die Laufzeit der Verordnung wurde bis 30. September 2020 verlängert.
– Änderungen bei der Mund-Nasen-Bedeckung-Pflicht (Schulen und Spezialmärkte wie Automessen):
 Ab dem 14. September 2020 muss an weiterführenden Schulen, beruflichen Schulen und sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren außerhalb der Unterrichtsräume eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
 Seit dem 6. August 2020 muss auf allen Großmärkten, Wochenmärkten, Spezial- und Jahrmärkten, die in geschlossenen Räumen stattfinden, ebenfalls eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Spezialmärkte können beispielsweise auch regionale Automessen in Gebäuden sein.
 Zu Änderungen bei der Erfassung von Daten in der Gastronomie (keine E-Mail-Adressen mehr!) haben die Tankstellenmitglieder bereits am 6. August 2020 ein Rundschreiben erhalten.
Die neue Verordnung kann auf http://www.kfz-bw.de unter Mitglieder / Unser Service für Mitglieder / Downloads / Monatsdienst heruntergeladen werden.
(LV 141-45/Carsten Beuß)