Die Ampel-Koalition hat sich auf die neuen Subventionsregelungen für den Kauf von Elektroautos verständigt. Wie erwartet soll die Fördersumme für batterieelektrische Fahrzeuge sinken – für Plug-in-Hybride soll sie demnach ganz entfallen. Es gibt noch weitere, weitreichende Einschränkungen.
Die Eckpunkte im Detail:
1) Förderung ab dem 1. Januar 2023
– Plug-In-Hybridfahrzeuge erhalten keine Förderung mehr durch den Umweltbonus
– Bundesanteil der Förderung für batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge
• mit Nettolistenpreis bis zu 40.000 Euro: 4.500 Euro
• mit Nettolistenpreis zwischen 40.000 Euro bis 65.000 Euro: 3.000 Euro
2) Förderung ab dem 1. September 2023
– die Förderung wird auf Privatpersonen beschränkt
– eine Ausweitung auch auf Kleingewerbetreibende und gemeinnützige Organisationen wird vom BMWK
derzeit geprüft
3) Förderung ab dem 1. Januar.2024
– Bundesanteil der Förderung für batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge
• mit Nettolistenpreis bis zu 45.000 Euro: 3.000 Euro
• mit höherem Nettolistenpreis entfällt die Förderung
Bei den oben genannten Fördersätzen handelt es sich jeweils um den Bundesanteil der Umweltbonus-Förderung inklusive der Innovationsprämie. Der Anteil der Hersteller soll, wie seit Einführung der Innovationsprämie, auch zukünftig 50 Prozent der Gesamt-Bundesförderung betragen und bei der Bestimmung der Gesamtförderung noch hinzukommen. Hierzu ist das BMWK mit den Herstellern im Austausch. Die Mittel für den Umweltbonus werden im Klima- und Transformationsfonds (KTF) bereitgestellt. Wenn die Mittel ausgeschöpft sind, endet die Förderung mit dem Umweltbonus.
Maßgeblich für die Förderung soll auch zukünftig das Datum des Förderantrags bleiben, der die Fahrzeugzulassung voraussetzt.
Über das Fördertopf-Volumen berichtet „tagesschau.de“, dass laut Regierungskreisen insgesamt 3,4 Milliarden Euro zur Verfügung stehen – konkret 2,1 Milliarden Euro für das Jahr 2023 und 1,3 Milliarden Euro für das Jahr 2024.
Offen ist, wie es mit der Förderung von Gebrauchtfahrzeugen weitergeht. Hierzu ist in den bisher veröffentlichen Statements nichts zu lesen.
Die nun beschlossenen Eckpunkte werden zeitnah in einer Neufassung der Förderrichtlinie zum Umweltbonus umgesetzt, nachdem sie von der Europäischen Kommission auf ihre Beihilferelevanz hin geprüft sein werden.
(034-17/Alexander Gurski)