Mit der Verkehrsblatt-Verlautbarung Nr. 99/2022 vom 20. Juni 2022 wurden einige Änderungen/Anpassungen für die über die Verkehrsblatt-Verlautbarung Nr. 149/2021 vom 7. Juli 2021 veröffentlichte „Richtlinie für die Anwendung, Beschaffenheit und Prüfung von Bremsprüfständen (Bremsprüfstandsrichtlinie)“ durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) bekannt gegeben.
Hauptsächlich wurde auf eine bessere Lesbarkeit der Richtlinie geachtet. Neben dem besseren Verständnis wird gleichzeitig klargestellt, dass ab dem 1. Juli 2022 eine wiederkehrende Überprüfung aller Bremsprüfstände nach der nun angepassten Bremsprüfstandsrichtlinie von einem dafür akkreditierten Kalibrierlabor erfolgen muss.
Neu ist auch, dass das Ergebnis der beiden Prüfungen (Kalibrierung inklusive der bisherigen Stückprüfung) über den Kalibrierschein mit einer Aussage zur Konformität und der am Prüfstand angebrachten „DAkkS-Kalibiermarke“ mit der zusätzlichen Angabe „Monat und Jahr der nächsten Kalibrierung“ dokumentiert wird. Somit ist nur noch der Kalibrierschein für Bremsprüfstände notwendig.
Die ZDK-Kommentierung zu der Verkehrsblatt-Verlautbarung Nr. 99 vom 20. Juni 2022 erhalten Sie in der Anlage zu diesem Monatsdienst. Die Verkehrsblatt-Verlautbarung können wir diesem Artikel leider nicht beifügen, da die Verbreitung von Verkehrsblatt-Inhalten oder -Dokumentationen – auch nur auszugsweise – in gedruckter oder digitaler Form rechtswidrig ist und rechtlich verfolgt wird.
Die Verlautbarung kann auf www.kfz-bw.de unter Mitglieder / Unser Service für Mitglieder / Downloads / Monatsdienst heruntergeladen werden. Die Veröffentlichung der Verkehrsblatt-Verlautbarung nebst ZDK-Kommentierung kann ebenfalls im Verbandsorgan „kfz-betrieb“ und in „TEMI Plus“ (www.temiplus.de) eingesehen werden.
(034-30/Bernd Schalud)