Kfz-Betriebe, die mit Zusatzzeichen bzw. Zertifikaten werben (Print oder Online), können in Zukunft veröffentlichen, welche Kriterien für deren Vergabe zugrunde gelegt werden. Verbraucher können so nachvollziehen, welche Anforderungen Betriebe erfüllen, die ein bestimmtes Zertifikat oder Zusatzzeichen führen und damit Werbung treiben. Das schafft Transparenz für den Kunden und die hohen Qualitätsstandards einer Werkstatt werden werbewirksam dokumentiert.
Um diese Möglichkeit einfach und sicher nutzen zu können, hat der ZDK die Zusatzzeichen nach dem Gestattungsvertrag mit den entsprechenden Kriterien auf der Webseite www.kfzgewerbe.de veröffentlicht. Jedem Zeichen ist eine eigene URL zugeordnet. So kann der Betrieb in seiner Werbung im Internet einen direkten Link auf die Kriterien setzen und in Printmedien die URL aufnehmen. Mit der neuen Webseite erhalten auch Betriebe selbst eine Übersicht, welche Kriterien sie erfüllen müssen, wenn sie sich für ein Zusatzzeichen qualifizieren wollen. Die Übersicht der Zusatzzeichen, der zugehörigen Voraussetzungen sowie den vollständigen Gestattungsvertrag finden Sie unter https://www.kfzgewerbe.de/dossier/zusatzzeichen.
(282-11/Julia Cabanis)