Die Übergangsregelung für die Nutzung von nicht bauartbedingt aufrüstbaren Registrier- bzw. elektronischen Kassen läuft am bekanntlich am 31. Dezember 2022 aus. Somit könnte bei einigen Unternehmen die Neuanschaffung einer solchen Kasse im Raum stehen. Aufgrund dessen hat unser Dachverband, der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), für die betroffenen Betriebe eine Praxishilfe mit dem Titel erstellt: „Was gilt es bei der Anschaffung eines Kassensystems zu bedenken“: Dabei sollte eine notwendige Anschaffung eines neuen Kassensystems aufgrund vieler Aspekte rechtzeitig in den Blick genommen werden (z.B. möglicherweise bestehende Lieferschwierigkeiten oder der Implementierungsaufwand).
In der Praxishilfe wird der Betriebsinhaber mit Hilfe von Kontrollfragen auf die Kernaspekte bei der Kassenanschaffung hingewiesen, die es bei der Investitionsentscheidung für die richtige Kasse zu bedenken gilt. Ebenso sind dort auch Hinweise zu Potenzialen eines Kassensystems bei der Automation von Prozessen enthalten, die vor allem für kleine Unternehmen von Interesse sein könnten. Die Praxishilfe kann auf www.kfz-bw.de unter Mitglieder / Unser Service für Mitglieder / Downloads / Monatsdienst heruntergeladen werden.
(321-09/Julia Cabanis)