Auf die Ausweitung der EU-weiten Nachhaltigkeitsberichtspflichten, infolge derer ab 2025 etwa 13.000 Unternehmen in Deutschland schrittweise berichtspflichtig werden, hat die Bundesregierung nun reagiert.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) kündigte bereits im April 2024 an, 19.250.000 Euro über eine Laufzeit von dreieinhalb Jahren zur Verfügung zu stellen, um dem vom Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) konzipierten Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) fortzuentwickeln und um eine neue Webplattform zu erweitern. Ziel der Weiterentwicklung soll sein, den Zeit- und Arbeitsaufwand insbesondere für die mittelständischen Unternehmen zur Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts zu minimieren. Mit dem DNK sollen die Nachhaltigkeitsberichte niederschwellig und gesetzeskonform erstellt werden können.
Nach und nach wird der RNE seine Unterstützungsangebote auf der Internetseite des DNK zur Verfügung stellen. Die ersten Unterstützungsdokumente wurden bereits veröffentlicht; hierbei handelt es sich um:
• Kurzanleitung zur Durchführung einer Wesentlichkeitsanalyse gemäß ESRS
• IROs Impacts, Risks und Opportunities – Hinweise zur Beschreibung, Identifikation und Formulierung
In Kürze soll ein ergänzendes Unterstützungsdokument mit einer detaillierten Prozessbeschreibung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse verfügbar sein.