Das Bundesfinanzministerium (BMF) hatte den Entwurf einer Verwaltungsanweisung (BMF-Schreiben) zu der ab 01.01.2025 geltenden verpflichtenden E-Rechnung veröffentlicht und die Verbände um Stellungnahme gebeten. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat gemeinsam mit den übrigen Spitzenverbänden der Wirtschaft zu dem Entwurf Stellung genommen und sich noch einmal für ein staatliches Tool zum Erstellen, Empfangen und Visualisieren von E-Rechnungen ausgesprochen. Dies hält er vor dem Hintergrund der anhaltenden technischen und rechtlichen Entwicklungen zur E-Rechnung auf EU-Ebene für eine wichtige Maßnahme, um finanzielle Mehrfachbelastungen der Betriebe zu vermeiden und kleine Betriebe bei der Umstellung zu unterstützen.
Insbesondere folgende Punkte werden aus Sicht des Handwerks in dem Entwurf des BMF-Schreibens noch nicht ausreichend geklärt:
• Prüfung der Ansässigkeit des Unternehmens in Deutschland (Rz. 11 des BMF-Schreibens im Entwurf),
• Behandlung von möglichen Abweichungen zwischen Bilddatei und strukturierten Rechnungsdaten (Rz. 28),
• Integrierung aller umsatzsteuerlichen Pflichtangaben in die E-Rechnung (Rz. 31),
• Sicherstellung einer elektronischen Übermittlung (Rz. 32 – 37),
• E-Rechnung für alle Dauerschuldverhältnisse (Rz. 38),
• Rechnungsberichtigung von E-Rechnungen nur auf elektronischem Weg (Rz. 40),
• Gewährung des Vorsteuerabzugs (Rz. 45 – 50),
• Umgang mit Anzahlungs-/Abschlagsrechnungen.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Stellungnahme, welche auf www.kfz-bw.de/monatsdienst heruntergeladen werden kann.