Am 1. Oktober 2022 tritt in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung in Kraft. Die derzeit in Baden-Württemberg geltenden Regelungen werden beibehalten und sind lediglich an das neue Infektionsschutzgesetz des Bundes angepasst worden. Erst wenn sich die Infektionslage im Herbst und Winter erheblich zu verschlechtern droht, sind gegebenenfalls weitere, im Infektionsschutzgesetz vorgesehene Maßnahmen zu erwartn. Für die Menschen im Land ändert sich deshalb wenig. Eine Übersicht geben die Corona-Regelungen auf einen Blick.
Information zum Impfterminportal
Inzwischen steht das neuen Impfterminportal zur Verfügung, mit dem einfach und schnell Impftermine im Herbst und Winter gebucht werden können. Der Link zum Impfportal: https://impftermin-bw.de/
(221-80/Julia Cabanis)