Insbesondere bei den Betreibern Freier Tankstellen wächst offenbar das Interesse, paraffinischen Diesel wie HVO oder C.A.R.E. in das Kraftstoffangebot aufzunehmen. Bei einigen von ihnen kam die Frage auf, ob die paraffinischen Diesel wie herkömmliche Kraftstoffe mit den bestehenden Abscheideranlagen zurückgehalten werden können und ob die in Abscheidern eingesetzten Auskleidungs- und Beschichtungssysteme gegenüber diesen neuen Kraftstoffen beständig sind.
Beide Fragen können mit einem „Ja“ beantwortet werden. Ganz aktuell hat sich die GET Gütegemeinschaft mit dem Thema in einer „Kompakt-Info“ beschäftigt. Die Experten geben allerdings folgenden Rat: „Bei Bestandsanlagen ist zum Zeitpunkt der Umstellung eine Generalinspektion mit Bewertung der Bemessung in Bezug auf alle Rahmenbedingungen vom Fachmann durchzuführen. Oder – falls diese bereits vorhanden ist – eine Sichtkontrolle. In jedem Fall ist für alle Beteiligten geboten, die Intensität der Eigenkontrolle zu erhöhen und möglichst sorgfältig zu agieren, um Veränderungen des Zustandes frühzeitig erkennen und beseitigen zu können.“
Als „Hilfestellung für die Nachweisführung der Eignung von Anlagenteilen“ gibt es von der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA) eine fachliche Stellungnahme. Darin wird die Vorgehensweise bei der Einführung von paraffinischen Dieselkraftstoffen nach DIN EN 15940 an bereits in Betrieb befindlichen Tankstellen ausführlich beschrieben. Die Autoren ziehen ebenfalls das Fazit, dass bei einem Weiterbetrieb bereits in Betrieb befindlicher Tankstellen „unter Berücksichtigung der vorgenannten Maßnahmen und Empfehlungen auch nach Einführung von paraffinischen Dieselkraftstoffen nach DIN EN 15940 von einer Eignung der beschriebenen Anlagenteile auszugehen“ sei.
Die „Kompakt-Info“ der GET Gütegemeinschaft und die Stellungnahme der DWA können auf www.kfz-bw.de/monatsdienst heruntergeladen werden.