Mit der Verkehrsblatt‐Verlautbarung Nr. 118/2024 vom 9. August 2024 werden die Änderungen der Richtlinie zur Kalibrierung von Abgasmessgeräten, die für die Untersuchung der Abgase von Kraftfahrzeugen nach Nummer 6.8.2 der Anlage VIIIa StVZO eingesetzt werden (AU‐Geräte Kalibrierrichtlinie), bekannt gegeben.Diese Änderungen sind spätestens ab dem 1. Juni 2026 von den nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018
akkreditierten Kalibrierlaboren für die normkonforme Kalibrierung von Viergas‐ und Trübungsmessgeräten sowie Partikelzählern zwingend anzuwenden.
Mit der Dritten Verordnung zur Änderung der Mess‐ und Eichverordnung sind Abgasmessgeräte, die für die regelmäßige technische Überprüfung von Kraftfahrzeugen (Pkw, Nutzfahrzeuge) verwendet werden, vom Anwendungsbereich des Mess‐ und Eichrechts seit November 2021 ausgenommen. Dadurch wurde die Doppelprüfung an Abgasmessgeräten, bestehend aus der Eichung und Kalibrierung, aufgehoben.
Die neue AU‐Geräte Kalibrierrichtlinie überträgt nun die Anforderungen des Mess‐ und Eichrechts in die straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften. Dies beinhaltet unter anderem die Pflicht, individuelle Sicherungszeichen der Kalibrierlabore an den Abgasmessgeräten fest und dauerhaft anzubringen, um unbefugtes Öffnen zu verhindern. Außerdem muss ein kalibriertes Abgasmessgerät bei Einhaltung der Konformität neben dem Kalibrierschein mit der Akkreditierungsnummer der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) (z. B. Registriernummer “D‐K‐…”) zusätzlich mit einem Aufkleber versehen werden, mit der „Monat und Jahr der nächsten Kalibrierung” dokumentiert wird. Die Frist zur Kalibrierung entspricht den Anforderungen des Anhangs III zur Richtlinie 2014/45/EU und ist monatsgenau, alle 12 Monate, durchzuführen.
Darüber hinaus wird festgelegt, dass Kalibrierscheine und ‐zertifikate von akkreditierten Kalibrierlaboren als gleichwertig anerkannt werden, wenn sie neben dem Akkreditierungssymbol der im Sitzstaat zuständigen nationalen Akkreditierungsstelle das „ILAC MRA Symbol” tragen. Dies gewährleistet eine einheitliche Kalibrierung von Abgasmessgeräten. Abschließend wurden redaktionelle Anpassungen vorgenommen, um Interpretationsspielräume zu beseitigen und die Gleichmäßigkeit und Gleichwertigkeit der Kalibrierungen durch die akkreditierten Kalibrierlabore sicherzustellen.
Für die Kalibrierlabore ist außerdem von Bedeutung, dass alle relevanten Informationen und Messmittel für die Kalibrierung und Justierung der Abgasmessgeräte durch die Datenbank des Bundesverbandes der Hersteller und Importeure von Automobil‐Service‐Ausrüstungen e. V. (ASA)zur Verfügung gestellt werden. Dies umfasst den Zugang zu den erforderlichen Gerätefunktionen (einschließlich Schnittstellen, Datenprotokollen und Passwörtern), um allen Kalibrierdienstleistern gleichermaßen eine normgerechte Kalibrierung und Justierung zu ermöglichen. Etwaige Ungleichbehandlungen aus der Vergangenheit sind damit hinfällig.