In der Organisation des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes war in den letzten Monaten ein besorgniserregender Anstieg von betrügerischen E-Mails – beispielsweise mit einem angehängten „PKW-Restpostenkatalog“ – festzustellen, welche insbesondere an gewerblich tätige Autohändler gerichtet waren und mit hohen Rabatten warben. Ziel der Betrüger ist es dabei, Händler in betrügerischer Absicht zu einer Überweisung des Kaufpreises für ein oder mehrere Fahrzeuge auf ihr Bankkonto zu veranlassen.
Vorgehensweise der Betrüger:
• Die Betrüger kompromittieren ausgewählte E-Mail-Postfächer von existierenden Betrieben (i.d.R. eine renommierte Händlergruppe), welche unzureichend gesichert sind.
• Sie erwecken bei den Händlern durch die Nutzung von Unternehmenskennzeichen und des Namens eines dort tätigen Mitarbeiters den Eindruck, als seien sie ein seriöser Verkäufer.
• Die Betrüger senden E-Mails mitsamt einem PDF-Katalog unter dem Namen des kompromittierten Händlers an andere Händler und bieten darin angeblich sofort lieferbare Fahrzeuge zu stark reduzierten Preisen an.
• Meldet sich ein Händler bei den Betrügern, sichern diese ihm die Verfügbarkeit des Fahrzeugs zu und erläutern ihm die Zahlungsmodalitäten (in der Regel Vorkasse).
• Die Betrüger senden dem Händler eine Rechnung im Stil des angeblichen Verkäufers zu und fordern diesen auf, ihnen einen Zahlungsbeleg zur Bestätigung des Kaufvertrags zu senden. Nach der Überweisung des Kaufpreises bricht der Kontakt mit den Betrügern ab. Die „gekauften“ Fahrzeuge werden dem Händler nicht geliefert. Er ist Opfer eines Betrugs geworden.
In dem ZDK-Merkblatt werden Maßnahmen zum Schutz und zum Umgang mit betrügerischen Angeboten über E-Mail aufgelistet; sie sollte jeder Unternehmer und Mitarbeiter, der mit dem konkreten Fahrzeughandel betraut ist, kennen. Das Merkblatt kann auf www.kfz-bw.de/monatsdienst heruntergeladen werden.