Das im Deutschen Bundestag in zweiter und dritter Lesung verabschiedete 4. Bürokratieentlastungsgesetz bleibt angesichts der zahlreichen Forderungen des ZDK weit hinter unseren Erwartungen zurück. Offenbar haben vor allem das Arbeits- und Wirtschaftsministerium weitere Entlastungen, die von ZDK und der Wirtschaft gefordert wurden, nicht weiterverfolgen wollen.
Der ZDK hat in direkten Gesprächen mit Abgeordneten der Ampel-Koalition aber darauf hingewirkt, dass das Bundesjustizministerium mit Nachdruck an einer Bürokratieentlastungsverordnung arbeitet, um beispielsweise das Thema Doppelprüfung von Messgeräten, wenn sie im Rahmen der technischen Fahrzeugüberwachung eingesetzt werden, zu vereinfachen. Diese soll noch bis Jahresende an das Bundeskabinett und anschließen an den Bundesrat zur Verabschiedung weitergeleitet werden.
Während einerseits die Ampelkoalition das Bürokratieentlastungsgesetz debattiert, kommen aufgrund europäischer Regulierung anderseits die Nachhaltigkeitsberichtserstattung auch für Autohäuser ab einem Umsatz von 50 Mio. Euro in das Pflichtprogramm jährlicher Dokumentationspflichten. Mit anderen Worten: Der Abbau von Bürokratie erfolgt in langsamen und kleinen Schritten, während neue bürokratische Regelungen im Eiltempo eingeführt werden. Dies ist nicht länger akzeptabel und bildet daher einen Kernbereich der Verbandstätigkeit.