Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg hat kürzlich den Entwurf des Landesmobilitätsgesetzes (LMG) vorgelegt. Dieses Rahmengesetz soll die Zukunft der Mobilität in unserem Bundesland maßgeblich gestalten. Das erklärte Ziel der Landesregierung ist es, eine nachhaltige, leistungsfähige und klimafreundliche Mobilität zu ermöglichen. Ein zentrales Element des Gesetzentwurfs ist der geplante Mobilitätspass, der den Kommunen neue Finanzierungsmöglichkeiten für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) eröffnen soll. Unser Verband hat zu diesem Entwurf eine umfassende Stellungnahme eingereicht, in der wir erhebliche Bedenken äußern und dringende Nachbesserungen fordern.
Kritische Bewertung der Mobilitätsabgabe
Ein Hauptkritikpunkt unserer Stellungnahme betrifft die geplante Mobilitätsabgabe, insbesondere die vorgesehene Halterabgabe für Kraftfahrzeuge. Diese Abgabe würde unsere Branche unverhältnismäßig stark belasten. Kfz-Betriebe mit Vorführwagen und Tageszulassungen wären besonders betroffen. Für größere Autohäuser könnten jährliche Zusatzkosten in fünf- oder sogar sechsstelliger Höhe entstehen. Wir fordern daher mit Nachdruck Ausnahmeregelungen für das Kfz-Gewerbe oder zumindest Obergrenzen für betroffene Betriebe. Ohne solche Regelungen drohen massive Wettbewerbsverzerrungen, die weder im Interesse der Landesregierung noch der Verbraucher sein können.
Einseitige Förderung des ÖPNV
Ein weiterer wesentlicher Kritikpunkt ist die einseitige Fokussierung des Gesetzentwurfs auf den Ausbau des ÖPNV. Während wir die Notwendigkeit eines gut funktionierenden öffentlichen Nahverkehrs anerkennen, sehen wir die Vernachlässigung des Individualverkehrs mit großer Sorge. Besonders in ländlichen Regionen, wo der ÖPNV oft keine praktikable Alternative darstellt, ist eine differenzierte Betrachtung unerlässlich. Der Gesetzentwurf scheint die Realitäten außerhalb der städtischen Zentren auszublenden und läuft Gefahr, die Mobilitätsbedürfnisse eines großen Teils der Bevölkerung zu ignorieren.
Mangelnde Technologieoffenheit und Förderung alternativer Antriebe
Wir kritisieren zudem, dass der Entwurf das Potenzial klimaneutraler Technologien im Individualverkehr nicht ausreichend berücksichtigt. Unsere Branche leistet bereits jetzt einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz durch die Förderung von E-Mobilität und alternativen Antrieben. Eine stärkere Unterstützung in diesem Bereich, einschließlich der Förderung von Wasserstoffantrieben und synthetischen Kraftstoffen, wäre wünschenswert und zielführender als pauschale Abgaben. Der Gesetzentwurf verpasst hier die Chance, innovative und zukunftsweisende Technologien angemessen zu würdigen und zu fördern.
Problematik der Drittnutzerfinanzierung
Die geplante Mobilitätsabgabe stellt aus unserer Sicht eine Form der Drittnutzerfinanzierung dar, die wir grundsätzlich ablehnen. Sie greift in die Wahlfreiheit der Bürger ein, ihre bevorzugte Mobilitätsform zu nutzen. Zudem sehen wir darin eine ungerechtfertigte Bevorzugung des ÖPNV auf Kosten anderer Verkehrsteilnehmer. Eine solche Quersubventionierung ist nicht nur aus wirtschaftlicher Sicht bedenklich, sondern auch aus Gründen der Fairness und Gleichbehandlung aller Verkehrsteilnehmer abzulehnen.
Bürokratische Belastungen und Verwaltungsaufwand
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft den zu erwartenden bürokratischen Mehraufwand. Die vorgesehenen Regelungen würden sowohl für die Verwaltung als auch für die betroffenen Betriebe zu erheblichen zusätzlichen Belastungen führen. Insbesondere die Umsetzung und Kontrolle der Mobilitätsabgabe sowie mögliche Ausnahmeregelungen versprechen einen hohen administrativen Aufwand. In Zeiten, in denen Bürokratieabbau allgemein als wichtiges Ziel gilt, sehen wir hier einen deutlichen Widerspruch zu den Bestrebungen, Verwaltungsprozesse zu vereinfachen und effizienter zu gestalten.
Vernachlässigung der Ladeinfrastruktur
Schließlich adressiert der Gesetzentwurf nicht ausreichend die Notwendigkeit einer flächendeckenden Tank- und Ladeinfrastruktur für alternative Antriebe. Gerade wenn das Ziel einer klimafreundlichen Mobilität ernsthaft verfolgt werden soll, ist der Ausbau dieser Infrastruktur von entscheidender Bedeutung. Hier sehen wir einen blinden Fleck im Gesetzentwurf, der dringend behoben werden muss, um die Transformation hin zu umweltfreundlicheren Antriebsformen effektiv zu unterstützen.
Unsere Forderungen
In unserer Stellungnahme haben wir klare Forderungen formuliert. Dazu gehören der Verzicht auf die Mobilitätsabgabe, insbesondere die Halterabgabe für Kraftfahrzeuge, oder zumindest die Einführung von Ausnahmeregelungen bzw. Obergrenzen für Kfz-Betriebe. Wir plädieren für eine ausgewogene Förderung aller Verkehrsträger, einschließlich des Individualverkehrs, und fordern eine stärkere Unterstützung klimaneutraler Technologien im Individualverkehr. Zudem dringen wir auf eine sorgfältige Berücksichtigung der wirtschaftlichen Auswirkungen auf unsere Branche, den Abbau bürokratischer Hürden im Gesetzentwurf und eine stärkere Förderung der Ladeinfrastruktur für alternative Antriebe.
Unser Verband wird den weiteren Gesetzgebungsprozess intensiv begleiten und sich nachdrücklich für die Interessen des Kfz-Gewerbes einsetzen.