Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt (20/12787), mit dem die EU-Richtlinie hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen umgesetzt werden soll. Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, eine Nachhaltigkeitsberichterstattung für nach dem Bilanzrecht als große sowie als kleine oder mittelgroße kapitalmarktorientierte definierte Unternehmen einzuführen und die entsprechende Nachhaltigkeitsberichterstattung zu prüfen. Damit trage das Gesetz insbesondere zur rechtzeitigen Erreichung des Ziels 12 der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung bei, nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sicherzustellen. Im Zuge der Umsetzung werde auch der bestehende Rechtsrahmen überprüft und punktuell angepasst. Dafür seien Änderungen unter anderem im Handelsgesetzbuch, im Wertpapierhandelsgesetz und in der Wirtschaftsprüferordnung erforderlich.
Für Bürgerinnen und Bürger entsteht der Vorlage zufolge jährlicher Erfüllungsaufwand von rund 7.000 Stunden und 18.000 Euro. Für die Wirtschaft ergebe sich nach vollständiger Einführung der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung ab dem Geschäftsjahr 2028 jährlicher Erfüllungsaufwand in Höhe von rund 1,58 Milliarden Euro. Insgesamt entstehe einmaliger Erfüllungsaufwand für die Einführung der Berichtspflichten von rund 846 Millionen Euro, welcher im Wesentlichen den Kategorien „Anpassung von Produkten, Fertigungsprozessen und Beschaffungswegen“ und „Einführung oder Anpassung digitaler Prozessabläufe“ zuzuordnen ist. Der laufende Erfüllungsaufwand in Höhe von jährlich 1,58 Milliarden Euro setze sich ausschließlich aus Bürokratiekosten aufgrund von Informationspflichten zusammen.