Vertreter des ZDK waren am 23. September an der von der Bundesregierung ausgerichteten CSDDD-Konferenz in Brüssel eingeladen. Im Fokus stand die anstehende Umsetzung der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), dem europäischen Lieferkettengesetz, die vor allem in der Wirtschaft als große Herausforderung angesehen wird. Alle EU-Mitgliedstaaten müssen bis 2026, also innerhalb des kurzen Zeitraumes von zwei Jahren, die CSDDD in nationales Recht umsetzen. Das wird besonders für die betroffenen Unternehmen eine Mammutaufgabe, da die Einhaltung der Vorgaben Geld, Ressourcen und auch Zeit in Anspruch nehmen wird.
Der ZDK unterstützt grundsätzlich die Ziele der CSDDD hinsichtlich der Einhaltung von Menschenrechten und der Nachhaltigkeit in globalen Lieferketten. Allerdings ist der ZDK der Auffassung, dass es sich hierbei um staatliche Hoheitsaufgaben handelt, die auch von den jeweiligen staatlichen Stellen kontrolliert werden müssen. Solcherlei Staatsaufgaben können und dürfen nach unserer Auffassung nicht auf die Wirtschaft ausgelagert werden, während sich die Politik einen schlanken Fuß macht. Die Bundesregierung könnte beispielsweise die Gewährung von Entwicklungshilfe oder auch andere Maßnahmen der wirtschaftlichen und politischen Zusammenarbeit an die Einhaltung von Sozialstandards knüpfen. Zwar sollen die betroffenen Unternehmen bei der Implementierung möglichst viel Unterstützung seitens der Politik erhalten. Das beginnt bei der konkreten Formulierung und erfordert neben unterstützenden Webinaren und Guidelines für die Unternehmen auch eine möglichst hohe Transparenz im gesamten CSDDD-Prozess. Dennoch ist der gesamte Vorgang völlig unbefriedigend.
Der ZDK wird das Thema weiterhin begleiten und seine Mitglieder in regelmäßigen Abständen über die gesetzlichen Anforderungen informieren. Kritik bleibt dennoch an der Delegierung hoheitlicher Aufgaben an die Unternehmen, die letztlich zu mehr Bürokratie und Berichtspflichten auch für Unternehmen führt, die eigentlich von der Richtlinie nicht betroffen sind. Aber als Zulieferer kommen die Berichtspflichten von Großkunden häufig dann doch durch die Hintertür auf den Mittelstand zu und erzeugen unnötige Frustration.