Wie bereits berichtet, hat sich der EuGH in seinem Urteil vom 5. Oktober 2023 in der Rechtssache C-296/22 Carglass GmbH/A.T.U Auto-Teile-Unger GmbH & Co. KG gegen FCA Italy SpA für einen bedeutenden Schritt zur Entlastung der Kfz-Betriebe beim Zugang zu Fahrzeugdaten über die OBD-Schnittstelle entschieden.
In der Zwischenzeit hat sich die Europäische Kommission (DG GROW) dem Thema angenommen und bemüht sich um eine marktgerechte Regelung. Unser ZDK hat intensive Gespräche mit verschiedenen Stakeholdern wie Verbänden und politischen Entscheidungsträgern zu dieser Thematik geführt sowie die Interessen der Mitglieder aktiv bei der Europäischen Kommission eingebracht, welche nun das Gesetzgebungsverfahren eröffnet hat.
Mit der Initiative der Europäischen Kommission sollen Maßnahmen zu Cybersicherheit und Zugangskontrollen präzisiert werden, die Fahrzeughersteller im Zusammenhang mit der On-Board-Diagnose- sowie Reparatur- und Wartungsinformationen bei ihren Fahrzeugen anwenden. Außerdem werden Anforderungen eingeführt mit denen sichergestellt werden soll, dass der Artikel 61 der Typgenehmigungsverordnung (EU) 2018/858 angesichts der jüngsten technischen und rechtlichen Entwicklungen, insbesondere im Bereich der Cybersicherheit, weiterhin wirksam bleibt.
Der ZDK setzt sich intensiv für eine marktgerechte und harmonisierte Lösung ein, die es allen Marktteilnehmern – insbesondere Werkstätten und Autohäusern – auch weiterhin ermöglicht, den Zugang zur OBD-Schnittstelle uneingeschränkt nutzen zu können.
Die Kernforderungen zum Zugang zu On-Board-Diagnose-Informationen sind wie folgt:
– Erweiterung des SERMI-Verfahrens zur Vereinheitlichung der Autorisierung und Authentifizierung für Unternehmen und deren Personal zum Zugang von Daten und Funktionen im Fahrzeug inklusive einer Anpassung der Registrierungskriterien.
– Harmonisierte Prozesse für die An- und Einbindung von Diagnosegeräten und -software für den Zugang der Daten und Funktionen im Fahrzeug.
– Einbindung Dritter in die Prozesse des Cybersecurity-Managementsystems der Fahrzeughersteller sowie verpflichtende Herausgabe notwendiger Informationen für die Entwicklung von cybersicheren Kfz-Ersatzteilen.
Zudem besteht im Rahmen des delegierten Rechtsakts die Möglichkeit, weitere Punkte zu erwirken, die den klaren Bezug zu Reparatur- und Wartungsinformationen sowie On-Board-Diagnose-Informationen haben. Der ZDK hält insbesondere die Informationen zu Fahrassistenzsystemen und Traktionsbatterien für nachbesserungswürdig.