Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten haben angesichts steigender Infektionszahlen drastischere Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung beschlossen.
Die Beschlüsse im Wortlaut können auf www.kfz-bw.de unter Mitglieder / Unser Service für Mitglieder / Downloads / Monatsdienst heruntergeladen werden.
Anders als bei vorangegangenen Maßnahmenpaketen soll dieses Mal eine einheitliche Umsetzung durch die Länder erfolgen. Insofern ist auch in Baden-Württemberg mit einer weitestgehend analogen Umsetzung der Beschlüsse auf Bundesebene zu rechnen; diese wird in den nächsten Tagen erfolgen.
Anders als im Frühjahr bleibt der Einzelhandel vom Light-Lockdown ausgenommen; dies ist zunächst die gute Nachricht für den Automobilhandel. Allerdings müssen alle bereits geltenden Hygieneauflagen weiter umgesetzt werden, zudem darf sich pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche nur ein Kunde im Verkaufsraum aufhalten. Weil die Showrooms in der Regel sehr groß sind, dürfte das aber in der Praxis – anders als bei manchen Tankstellenshops – keine gravierenden Auswirkungen haben. Wie sich die beschlossenen Kontaktbeschränkungen auf die Kauflaune der Kunden auswirken, bleibt abzuwarten.
Auch im Handwerk, also auch in Kfz-Werkstätten, soll es keine weiteren Einschränkungen geben, jedoch soll das Hygienekonzept zum Schutz vor Infektionen nochmals an die verschärfte Infektionslage angepasst werden. Etwaige Vorgaben hierzu sind noch nicht bekannt.
Betroffen ist die Gastronomie, ggf. auch an Tankstellen; sobald hier Details der Umsetzung durch das Land vorliegen, informieren wir hierzu nochmals gezielt.
Der Bund will schnell weitere Hilfsmaßnahmen zur Verfügung stellen; für Details siehe Ziffern 11. und 12. des Beschlusses.
Gelten sollen die Maßnahmen ab dem 2. bis zum 30. November.
Die neue Verordnung kann nach Veröffentlichung im Mitgliederbereich unserer Website auf www.kfz-bw.de heruntergeladen werden.
(LV 141-45/Carsten Beuß)