Auch in diesem Jahr wollen wir mit unserem Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) wieder den Betriebsvergleich über Stundenlöhne und Stundenverrechnungssätze in Kraftfahrzeugbetrieben durchführen, der zum 49. Mal durchgeführt wird. Wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie diese Umfrage unterstützen und an Ihre Pkw-Mitgliedsbetriebe kommunizieren würden.
Zur Umfrage gelangt man über folgenden Link: https://survey.lamapoll.de/Betriebsvergleich-Stundenverrechnungssatz-Herbst2022/
Die Umfrage läuft bis 28. November 2022.
In diesem Jahr wurde der Betriebsvergleich, um eine hohe Antwortfrequenz zu erreichen, verschlankt und um eine aktuelle Fragestellung ergänzt. Einen Überblick über die gestellten Fragen erhalten Sie nachfolgend:
– Betriebstyp (fabrikatsgebunden oder freie Werkstatt)
– Bundesland
– Betriebssitz (Gemeinde, Stadt, Großstadt)
– Anzahl der Mitarbeiter
– Stundenverrechnungssätze getrennt für Mechanik-, Elektrik- und Karosseriearbeiten
– Sofern E-Fahrzeuge repariert werden: Wie berechnet der Kfz-Betrieb seinen E-Fahrzeugkunden die Kosten, die ihm durch die Anforderungen an die Reparatur von E-Fahrzeugen zusätzlich entstehen? Antwortmöglichkeiten:
o Ich berechne einen Aufschlag für E-Fahrzeuge auf die bisherigen Stundenverrechnungssätze.
o Ich habe separat kalkulierte Stundenverrechnungssätze für Verbrenner und separat kalkulierte für E-Fahrzeuge.
o Ich habe keine separat kalkulierten Stundenverrechnungssätze für Verbrenner und E-Fahrzeuge, sondern meine Stundenverrechnungssätze decken die Kosten für Verbrenner und E-Fahrzeuge.
o Ich habe einen weiteren Stundenverrechnungssatz eingeführt, der bei fachkundigen Arbeiten an Hochvoltsystemen in Fahrzeugen zur Abrechnung kommt.
o Ich habe mich mit diesem Thema noch nicht beschäftigt.
Die Ergebnisse werden wir bei ausreichender Teilnahme via Kfz Intranet zur Verfügung stellen.
(786-01/Bernd Schalud)