Das Bundesarbeitsministerium hat seine FAQ (https://www.bmas.de/DE/Service/Corona/corona.html) zur Corona-Arbeitsschutzverordnung erneut überarbeitet. Betont wird, dass die Basis der betrieblichen Infektionsschutzmaßnahmen die Gefährdungsbeurteilung darstellt. Dabei sind die bekannten und bewährten Schutzmaßnahmen wie Mindestabstand, Lüften, Maskenpflicht (überall dort, wo technische oder organisatorische Maßnahmen keinen ausreichenden Schutz bieten) und Reduzierung der Personenkontakte sowie regelmäßige betriebliche Testangebote zu prüfen. Entsprechende Maßnahmen sind dann in einem Hygienekonzept festzulegen.
(221-81/Julia Cabanis)