Google Fonts ist in aller Munde. Problematisch dabei ist, dass durch eine fehlerhafte Einbindung der Google Fonts auf Internetseiten automatisch die IP-Adressen der User an Google weitergeleitet werden. Das geschieht dann, wenn die Google-Schriftarten vom Betreiber der Internetseite nicht auf die Seite heruntergeladen wurden, sondern per remote über die Server von Google nachgeladen werden. Damit kommt der US-Konzern automatisch und ohne Einverständnis an die Daten der Nutzer. Dies ist datenschutzrechtlich unzulässig. Mit Monatsdienst Juni 2022 hatten wir über das entsprechende Urteil des LG München zu Google Fonts berichtet. In der Folgezeit kam es zu den befürchteten Abmahnwellen zuletzt auch durch Rechtsanwaltskanzleien. Der Kfz-Betrieb berichtet in seinem Artikel über die jüngsten etwas ausuferndes Abmahnungen durch die Rechtsanwälte Lenard (für Ismail Martin) und Kairis (für Wang Yu) https://www.kfz-betrieb.vogel.de/autohaeuser-erhalten-abmahnungen-wegen-google-schriften-a-d7017b46cb0c3b9329b7a12da00d1bb6/
Die Zentralvereinigung des Kraftfahrzeug-Gewerbes zur Aufrechterhaltung lauteren Wettbewerbs (ZLW) nimmt wie folgt zu den Abmahnschreiben Stellung:
1. Allgemeine Bewertung der Abmahnschreiben
Die Vielzahl der in Internetforen aufgeführten sowie auch die vielen der ZLW bekannten Schreiben dieser Rechtsanwälte lassen vermuten, dass hier softwarebasiert (mittels eines sog. Crawlers) tausende von Webseiten auf die nicht nur statische Verwendung von Google Fonts (sondern mittels dynamischen Nachladens direkt vom Google-Server) hin untersucht wurden, um damit einen entsprechenden Datenschutzverstoßes feststellen zu können. Insoweit werden die Webseiten-Betreiber dann bei Auffinden eines solchen Verstoßes vom Rechtsanwalt des Abmahners zur Eingehung eines Vergleichs mit dem angeblich Betroffenen animiert. Die reine Masse an bekannten Schreiben und auch die beschriebene Vorgehensweise beinhalten ein deutliches „Geschmäckle“ eines rechtsmissbräuchlichen Verhaltens durch den Abmahnenden und seinen Anwalt.
An dieser Einschätzung dürfte sich auch nichts ändern, wenn in einem Fall einer der Abmahnenden versucht, einem gemeinnützigen Datenschutzverein einen Teil des geltend gemachten Schadenersatzes als Geldspende zukommen zu lassen. Ein solcher, bekannter Verein lehnte dies aber korrekterweise ab (vgl. auch Pressemitteilung des DVD: https://www.datenschutzverein.de/wp-content/uploads/2022/10/2022-10-04-SpendeAbmahnungen.pdf).
Es ist zudem nicht ausgeschlossen, dass ein nicht geringer Teil der ausgesprochenen Abmahnungen auch sachlich falsch ist. Denn bei einigen Abmahnungen wird ausschließlich oder zumindest auch die Verlinkung auf der Webseite zu YouTube, Recaptcha, Google Maps etc. moniert. Allerdings ist fraglich, ob der vermutlich von den Abmahnern für den zur Suche der Datenschutzverstöße eingesetzte Webcrawler gleichzeitig auch geprüft hat, inwieweit der Webseitenbetreiber nicht doch eine korrekte Datenschutzerklärung vor die Aktivierung des Links vorgeschaltet hat.
2. Wichtige Empfehlung bleibt: Einbindung von Google Fonts über den eigenen Server
Zunächst bleibt es bei der ausgesprochenen Empfehlung, das dynamische Nachladen von Google Fonts über die Google-Server zu unterbinden und stattdessen generell Google Fonts auf den eigenen Server des Webseiten-Betreibers herunterzuladen. Dabei ist darauf zu achten, dass eine dynamische Verwendung von Google Fonts samt Nachladen vom Google-Server auch nicht über die Einbettung eines externe Dienstes (wie z.B. YouTube) erfolgt.
Die ZLW bittet in diesem Zusammenhang um Zusendung der ersten Seite der entsprechenden Abmahnungen an zlw@kfzgewerbe.de, um Parteien in etwaigen Prozessen Indizien an die Hand geben zu können, mit denen Rechtsmissbrauch durch die Abmahnungen und die Einforderung von Schadensersatz dargelegt und ggf. bewiesen werden kann.
Falls Betriebsinhaber unsicher sein sollten, ob auf ihrer Webseite Google Fonts über die Google-Server dynamisch nachgeladen werden, kann eine Überprüfung beispielsweise über folgende Tools erfolgen:
Google Fonts Checker (54gradsoftware.de) Google Fonts Checker (devotion-it.de)
(288-00/Julia Cabanis)