In einem aktuellen BMF-Schreiben informiert das Bundesfinanzministerium (BMF) darüber, dass die Finanzämter die Anträge auf Herabsetzungen der Vorauszahlungen, auf Stundung oder Erlass sowie auf Verzicht von Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschlägen mit Augenmaß beschieden werden sollen. Dabei soll über die Anträge zügig entschieden und bestehende Ermessensspielraum verantwortungsvoll ausgeschöpft werden. Weitere Informationen zu diesem Thema, insbesondere hinsichtlich der Bedeutung für die betroffenen Unternehmen finden Sie unter folgendem Link des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH): https://www.zdh.de/ueber-uns/fachbereich-steuern-und-finanzen/abgabenordnung/aktuelles/steuerliche-erleichterungen-aufgrund-aktueller-krisensituation/
(361-00/363-00/Julia Cabanis)