Mit Verkündung im Bundesgesetzblatt gelten die Regelungen für den erleichterten KUG-Zugang der Unternehmen (u.a. nur zehn Prozent der betroffenen Beschäftigten, kein Aufbau von Minusstunden) bis zum 31. Dezember 2022 fort. Entsprechend aktualisierte Informationen der Bundesagentur für Arbeit (BA) enthalten den zusätzlichen Hinweis, dass allein auf die aktuell deutlich gestiegenen Energiekosten und deren direkte Folgewirkungen kein KUG-Anspruch gestützt werden kann. Der One Pager Kurzarbeitergeld (Kug) kann auf www.kfz-bw.de unter Mitglieder / Unser Service für Mitglieder / Downloads / Monatsdienst heruntergeladen werden.
(221-41/Julia Cabanis)