In den vergangenen Wochen hatten sowohl das Bundesfinanzministerium als auch einzelne Länder bereits eine Fristverlängerung für die Abgabe der Grundsteuerwerterklärungen in Aussicht gestellt. Nach ausdrücklichen Forderungen der Wirtschaft – insbesondere auch des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) – hat sich nunmehr die Finanzministerkonferenz (FMK) in ihrer Sitzung Mitte Oktober darauf geeinigt, die Abgabefrist bundesweit bis zum 31. Januar 2023 zu verlängern.
(334-00/Bernd Schalud)