Bis Ende 2023 bleibt es beim reduzierten Umsatzsteuersatz für die Gastronomie von 7 Prozent auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen. Ausgenommen sind aber weiterhin Getränke. Eigentlich wäre die in der Corona-Pandemie eingeführte Stützungsmaßnahme für die Gastronomie Ende 2022 ausgelaufen. Mit Zustimmung des Bundesrates wurde nun aber das „Achte Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen“ verabschiedet. Darin ist auch die im sogenannten „Entlastungspaket III“ angekündigte Verlängerung der reduzierten Umsatzsteuer in der Gastronomie enthalten (§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG). Dies ist auch für Gastronomieleistungen an Tankstellen relevant.
(TS 510/Carsten Beuß)