Mit dem baldigen Geltungsbeginn der neuen EU-Produktsicherheitsverordnung am 13. Dezember 2024, welche die EU-Produktsicherheitsrichtlinie ablösen wird, werden neue Informationspflichten für Betriebe eingeführt, die Verbraucherprodukte per Fernabsatz verkaufen. Des Weiteren wird mit dem kürzlich verabschiedeten Bürokratieentlastungsgesetz IV ab 1. Januar 2025 die digitale Übermittlung von Arbeitsverträgen im Nachweisgesetz ermöglicht. Das Praxis Recht „Informationspflichten im geschäftlichen Alltag“ wurde an die künftige neue Rechtslage und an das aktuelle ZDH-Design angepasst und kann auf der Website des ZDH heruntergeladen werden.