Seit September 2024 ist eine neue Heizungsförderung für Nichtwohngebäude verfügbar. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt Unternehmen bei der Modernisierung ihrer Heizsysteme mit bis zu 35 Prozent der Investitionskosten für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung.
Zu den geförderten Maßnahmen gehören:
➢ Der Kauf und die Installation von
• solarthermischen Anlagen
• Biomasseanlagen mit geringen Staubemissionen
• elektrisch angetriebenen Wärmepumpen mit effizienter Wärmequelle oder natürlichem
Kältemittel
• Brennstoffzellenheizungen
• wasserstofffähigen Heizungen
• innovativer Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien
➢ Der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
➢ Ausgaben für eine provisorische Heiztechnik bei einem Heizungsdefekt
➢ Die Fachplanung und Baubegleitung durch eine Expertin/einen Experten für Energieeffizienz
➢ Die akustische Fachplanung durch eine Akustikerin/einen Akustiker
➢ Die Kosten für vorbereitende und wiederherstellende Maßnahmen (Umfeldmaßnahmen)
Es muss sich um ein bestehendes Nichtwohngebäude handeln, dessen Bauantrag beziehungsweise Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt.
Die vollständigen Informationen zum KfW-Zuschuss 522 sind der KfW-Internetseite sowie dem Merkblatt „Heizungsförderung für Unternehmen – Nichtwohngebäude“ zu entnehmen.
Auf der KfW-Internetseite steht auch ein Vorab-Check bereit, mit dem einfach geprüft werden kann, ob die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt werden.