Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) hat eine Pressemitteilung zum Bergen und Transportieren verunfallter E-Fahrzeuge veröffentlicht. Demnach sind die Kenntnisse der von den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern definierten Ausbildungen 1S, 2S und 3S ausreichend. „Verunfallte Elektrofahrzeuge abschleppen und bergen – diese Qualifizierung brauchen Beschäftigte“ lautet der Titel der Pressemitteilung der BGHM. Sie wurde aktuell veröffentlicht und kann als Positionspapier verstanden werden.
Dem Papier zufolge gehen auch im Fall einer Panne oder eines Unfalls von rein batteriebetriebenen Elektroautos und Hybridfahrzeugen keine größeren Gefahren aus als von konventionellen Benzin- oder Gasfahrzeugen. Die Fahrzeughersteller hätten vielfältige technische Schutzmaßnahmen integriert, um die Fahrzeugnutzer und das Berge- und Werkstattpersonal zu schützen. Mit der Auslösung des Airbags oder dem Durchtrennen der Rettungsstellen würde sich das Hochvoltsystem (HV-System) abschalten. Darüber hinaus verhindere eine vollständige galvanische Trennung des HV-Systems von der Fahrzeugkarosserie, dass die Karosserie unter Spannung stehen könne.
Welche Ausbildung die Beschäftigten von Rettungs- und Bergediensten haben sollten, um sicher an verunfallten E-Fahrzeugen zu arbeiten, steht in der DGUV-Information 209-093 (Qualifizierung für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen), erklärt die Mitteilung der BGHM. Demzufolge ist die Qualifikation zur „Fachkundig unterwiesenen Person“ (FuP – Stufe 1S) das Mindestmaß. Bei einer unklaren Situation oder wenn eine Gefährdung durch das Hochvoltsystem nicht ausgeschlossen werden kann, ist eine „Fachkundige Person für Hochvoltsysteme“ (FHV – Stufen 2S oder 3S) hinzuzuziehen, so die Mitteilung weiter.
Das sei auch dann zu tun, wenn nach einem Unfall die Sicherheitseinrichtungen und die automatische Deaktivierung des HV-Systems nicht greifen oder wenn das nicht beurteilt werden kann und dadurch eine elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen ist. Eine solche Situation kann bei diversen Unfall-Szenarien der Fall sein, zum Beispiel bei einem Heckaufprall ohne Airbag-Auslösung, schweren Unfällen mit Brandereignis oder stark beschädigten Fahrzeugen.
Nicht neu ist die Aussage der BGHM, dass das Bergeteam vor Ort die speziellen Gefährdungen und Schutzmaßnahmen an Unfallstellen einschätzen und damit umgehen können muss. Die dafür notwendigen Kenntnisse würden die oben genannten Qualifizierungen gemäß DGUV Information 209-093 vermitteln. Sie allein berechtigen zum eigenverantwortlichen Arbeiten an Hochvoltfahrzeugen.
Alle Kfz-Mechatroniker, die ihre Ausbildung nach der Ausbildungsverordnung vom 14. Juni 2013 erfolgreich abgeschlossen haben, besitzen bereits mit ihrem Gesellenbrief die Fachkunde nach Stufe 2S. Kfz-Mechatroniker, die ihre Ausbildung in dem Schwerpunkt „System- und Hochvolttechnik“ erfolgreich abgeschlossen haben, besitzen sogar die Qualifikation nach Stufe 3S.
Eine nachträgliche Qualifizierung zu den Stufen 1S, 2S und 3S gemäß DGUV Information 209-093 werden von vielen Schulungsanbietern wie beispielsweise den Kooperationspartnern der Akademie des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes GmbH (TAK) angeboten.