Unser Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) hat sich im Rahmen des E-Fuels-only-Gesetzes aktiv für eine technologieoffene Förderung im Verkehrssektor eingesetzt. Der Verband begrüßt die geplante steuerliche Gleichstellung von Fahrzeugen, die mit E-Fuels betrieben werden, mit vollelektrischen Fahrzeugen. Gleichzeitig betont der ZDK, dass nicht nur E-Fuels, sondern alle klimaneutralen Kraftstoffe, die den Vorgaben der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED) entsprechen, einbezogen werden sollten. Dies sei entscheidend, um die Klimaziele im Verkehrssektor vollständig zu erreichen.
In seiner Stellungnahme fordert der ZDK eine zügige Anpassung der Energiesteuerrichtlinie (ETD), um den Einsatz von E-Fuels und anderen erneuerbaren Kraftstoffen auf europäischer Ebene steuerlich zu fördern. Bis dahin plädiert das Kfz-Gewerbe für eine nationale Lösung, um dringend benötigte Investitionen in nachhaltige Kraftstoffe zu unterstützen.
Darüber hinaus weist der ZDK darauf hin, dass es aktuell auf europäischer Ebene keine klare gesetzliche Grundlage für „E-Fuels-only“-Fahrzeuge gibt. Daher setzt sich der Verband für eine flexible Gesetzgebung ein, die zukünftige EU-Definitionen einbeziehen kann. Der ZDK fordert auch, dass alle klimafreundlichen Antriebe, nicht nur Elektrofahrzeuge, im Steuerfortentwicklungsgesetz gleichwertig behandelt werden.
Was der ZDK fordert:
• Gleichberechtigung aller klimafreundlichen Antriebsarten in der Gesetzgebung.
• Nutzung aller klimaneutralen Kraftstoffe nach RED-Vorgaben.
• Beschleunigte Anpassung der europäischen Energiesteuerrichtlinie (ETD).
• Klarstellung der EU-Regelungen für E-Fuels-Fahrzeuge.
• Steuerliche Gleichstellung von Elektrofahrzeugen und Fahrzeugen mit klimafreundlichen Antrieben.