Die Möglichkeit der Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nach telefonischer Anamnese wäre eigentlich zum 31. Dezember 2021 ausgelaufen, wurde nun aber bis zum 31. März 2022 verlängert.
Die Möglichkeit der Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nach telefonischer Anamnese wäre eigentlich zum 31. Dezember 2021 ausgelaufen, wurde nun aber bis zum 31. März 2022 verlängert.