Im Monatsdienst August 2022 hatten wir zuletzt darüber informiert, dass die Midijobgrenze zum 1. Oktober 2022 auf 1.600 Euro im Monat angehoben wurde. Nunmehr hat der Gesetzgeber sie mit Wirkung zum 1. Januar 2023 erneut angehoben und zwar auf 2.000 Euro.
Ein Midijob ist ein Arbeitsverhältnis im sog. Übergangsbereich (früher: „Gleitzone“), bei dem der Arbeitnehmer nicht nur kurzfristig beschäftigt ist und der Verdienst durchschnittlich mehr als 520 Euro und höchstens 1.600 Euro bzw. ab 1. Januar 2023 2.000 Euro monatlich beträgt. Innerhalb dieses Übergangsbereiches besteht zwar Versicherungspflicht, der Arbeitnehmer hat allerdings nur einen reduzierten Beitragsanteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag zu zahlen. Der Arbeitgeberbeitrag ist hingegen aus dem tatsächlich erzielten Arbeitsentgelt zu berechnen. Obwohl der Gesamtbeitrag zur Sozialversicherung geringer ist als bei regulär Beschäftigten, können Midijobber die vollen Leistungen der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung in Anspruch nehmen und auch in der Rentenversicherung wird der tatsächliche Verdienst dem Rentenkonto des Arbeitnehmers gutgeschrieben.
(221-14/Julia Cabanis)