Am 9. November hat die EU-Kommission eine Ratsverordnung zur beschleunigten Bereitstellung Erneuerbarer Energien (EE) vorgestellt. Der Vorschlag setzt folgende Schwerpunkte:
• Die Planung, Errichtung und Betreiben von Anlagen zur Erzeugung EE sollen als überwiegendes öffentliches Interesse eingestuft werden. Genehmigungsverfahren könnten dann im Hinblick auf bestimmte umweltrechtliche Auflagen von einer vereinfachten Prüfung profitieren.
• Für Solaranlagen auf künstlichen Strukturen wie Gebäuden soll ein Genehmigungsverfahren nicht länger als einen Monat dauern. Damit sollen Kleinanlagen gefördert werden, es würde auch mit einer Befreiung bestimmter Umweltprüfungen einhergehen. Eine stillschweigende Genehmigung für Anlagen bis 50 kW würde dann vorliegen, wenn die prüfende Behörde nicht innerhalb eines Monats antwortet.
• Das Genehmigungsverfahren für die Installation von Wärmepumpen soll nicht länger als drei Monate dauern. Vereinfachte Verfahren sollen auch für den Netzanschluss kleinerer Anlagen gelten.
Es handelt sich um eine befristete Dringlichkeitsverordnung gemäß Artikel 122 AEUV, die der Rat ohne Mitwirkung des EU-Parlaments beschließen kann. Sie wäre bei Annahme zunächst für ein Jahr gültig.
Dossier festgelegt werden.
(173-00/Carsten Beuß)