Das Bundesarbeitsgerichts (BAG; Az. 1 ABR 22/21) hat am 13. September 2022 ein Urteil zur Arbeitszeiterfassung gefällt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat angekündigt, nach Veröffentlichung der Entscheidungsgründe Regelungen prüfen zu wollen. Da diese nun veröffentlicht wurden, hat die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) ihr Positionspapier zur Arbeitszeiterfassung und zum Reformbedarf beim Arbeitszeitgesetz weiterentwickelt. Die aktualisierte Fassung „Kein Zurück zur Stechuhr mit neuen bürokratischen Pflichten“, die den Fokus auf die Erhebung der Arbeitszeit legt, kann auf www.kfz-bw.de/monatsdienst heruntergeladen werden.
(221-00/Julia Cabanis)