Im Jahr 2023 steigt der Beitragssatz auf 5,0 Prozent bei der Künstlersozialabgabe. Dabei wird diese Abgabe bekanntlich als Umlage erhoben und der Betragssatz jährlich für das jeweils folgende Kalenderjahr festgelegt. Bemessungsgrundlage sind insoweit alle in einem Kalenderjahr an selbständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte.
Hintergrund:
Über die Künstlersozialversicherung werden derzeit mehr als 190.000 selbstständige Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen. Die selbstständigen Künstler und Publizisten tragen, wie abhängig beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge. Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss (20 Prozent) und durch die Künstlersozialabgabe der Unternehmen (30 Prozent), die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten, finanziert.
Hinweis: Der Künstlersozialabgabesatz ist nun schon seit 2018 unverändert geblieben. Dies ist während der Corona-Jahre 2021 und 2022 durch zusätzliche 117 Mio. Euro vom Bund gewährleistet worden. Auch für 2023 werden hier vom Bund weitere Bundesmittel von rund 59 Mio. Euro gewährt. So konnte eine kräftigere Erhöhung des Betragssatzes verhindert werden, da der Abgabesatz für 2023 ansonsten auf 5,9 Prozent hätte angehoben werden müssen.
(230-01/Julia Cabanis)