Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Wirtschafts- und Arbeitsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut sagten Ende November nach der Sitzung des Ministerrats schnelle Hilfe für unsere kleinen und mittleren Unternehmen zu. Kretschmann sagte: „Viele Unternehmen im Land kommen unverschuldet von einer Krise in die andere. Wir dürfen keine Zeit verlieren und wollen hier schnell unterstützen bis, die Entlastungsprogramme des Bundes wirken. Als eines der ersten Bundesländer unterstützen wir daher unseren Mittelstand in dieser Krise mit eigenen Programmen: Es ist erst einmal wichtig, Beratung zu erhalten, wie sie zu kurzfristig benötigter Liquidität kommen und wie sie auch beispielsweise gegenüber Energiepreisschwankungen resilienter werden können. Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut erläuterte: „Die Landesregierung wird deshalb die betroffenen Betriebe schnell und gezielt mit Liquidität versorgen und Möglichkeiten zur kurz- und mittelfristigen Energiekostenentlastung sowie Strategien zur Krisenüberwindung aufzeigen. Diese Instrumente hat das Wirtschaftsministerium in den vergangenen Wochen vorbereitet.“
Die Förderprogramme
Das Landesförderprogramm „Liquiditätskredit (Plus)“ hat zum Ziel, kleinen und mittleren Unternehmen, Start-ups sowie Freiberuflern mit einem befristeten Kredit-Förderprogramm mit Zinsverbilligung und Tilgungszuschuss rasch zu helfen. Dabei bedient sich das Land der Konzeption des Liquiditätskredits der L-Bank, die sich bereits während der Corona-Pandemie bewährt hat. Mit dem Liquiditätskredit (zwischen 10.000 Euro bis fünf Millionen Euro) sollen die Unternehmen in der Lage sein, sich mit fehlenden Betriebsmitteln ausstatten zu können. Unternehmen mit einem sehr hohem Energiekostenanteil (mindestens 3 Prozent vom Jahresumsatz) erhalten auf Nachweis zusätzlich zum günstigen Zinssatz von derzeit 2,1 Prozent (in der besten Bonitätsklasse) einen Tilgungszuschuss von 10 Prozent, maximal 300.000 Euro. Förderfähig sind außerdem Betriebsmittel zur Konsolidierung, insbesondere zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit, für Umschuldungen oder auch etwa zur Ablösung fälliger Lieferantenverbindlichkeiten sowie Mittel für Betriebsübernahmen. Das Programm startet am 1. Dezember 2022 und ist befristet bis 31. März 2023.
Darüber hinaus hat die Landesregierung ebenfalls zum 1. Dezember 2022 bis zum 30. Juni 2023 eine spezifische Beratungsunterstützung in Form einer „Krisenberatung Energiekostenentlastung“ auferlegt. Diese Beratung wird über die Beratungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Mittelstand und Handwerk (BWHM) erfolgen.
(160-00/Bernd Schalud)