Geringere Kosten und weniger Bürokratie für Betriebe des deutschen Kfz-Gewerbes: Die Entscheidung des Bundesrates vom 22. November 2024 zur Abschaffung der Doppelprüfung von Messgeräten in der technischen Fahrzeugüberwachung verschafft zahlreichen Werkstätten finanzielle und operative Entlastung. „Diese Entscheidung war längst überfällig und entlastet die Kfz-Branche erheblich”, sagt der ZDK. „Nach über zehn Jahren Einsatz für die Abschaffung der Doppelprüfung ist dieser Beschluss ein wichtiger Schritt zur Effizienzsteigerung und Kostensenkung“, so der Zentralverband.
Nach dem Bundesratsvotum soll durch eine sogenannte „Verwendungsausnahme” in der Mess- und Eichverordnung (MessEV) die jährliche Eichpflicht für Druckmanometer entfallen. Dadurch ist mit Inkrafttreten der Änderungsverordnung spätestens ab April 2025 nur noch eine regelmäßige Kalibrierung der Druckmanometer gemäß der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) erforderlich.
Für die in Deutschland rund 3.400 bei Sicherheitsprüfungen (SP) anerkannten Werkstätten ergeben sich durch den Beschluss nach Berechnungen des ZDK jährlich signifikante Kosteneinsparungen. Der Beschluss der Länderkammer im Rahmen der Verabschiedung einer Verordnung zur Verringerung von Bürokratie ist das Ergebnis jahrelanger konsequenter und intensiver Verbandsarbeit.